Zitat:
Zitat von Estebban
Wenn die gleiche Polizei ankündigt in meinen Wohnräumen "Massnahmen zur Verhinderung von Versammlungen" anzuwenden (Artikel 13 GG).
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Naja, z.B. Zugriff auf Kameras und Mikrophone deiner Geräte würde doch nicht weh tun ...

Illegale Treffen könnte man teilweise so ausheben, und die Täter isolieren.
Als unbescholtener Bürger hat man doch nichts zu befürchten und kriegt davon auch gar nichts mit.