07.04.2020, 18:56
			
							
		 | 
		
			 
			#4325
			
		 | 
	
	| 
			
			
			
			 Gesperrt 
			
		
			
			
			
				 
				Registriert seit: 08.12.2017 
				
				
				
					Beiträge: 860
				 
				
				
				
				     
			 					
		
	 | 
	
	
	
	
		
		
		
		Zum Glück nur Sachsen    
	Zitat: 
	
	
		| 
			
				 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die von der Landesregierung beschlossenen Ausgangsbeschränkungen präzisiert. Nach einem am Dienstag gefassten Urteil dürfen sich Bürger zum Sport treiben maximal 15 Kilometer von ihrer Wohnadresse entfernen. Das gilt auch fürs Fahrradfahren.
			
		 | 
	 
	 
  
		
	
		
		
		
		
		
	
	 | 
	
		 
						
		
		
		
		 
	 | 
	
	
	
		
		
		
		
			 
		
		
		
		
		
		
			
			
		
	 |