07.04.2020, 18:56
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Zum Glück nur Sachsen
Zitat:
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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die von der Landesregierung beschlossenen Ausgangsbeschränkungen präzisiert. Nach einem am Dienstag gefassten Urteil dürfen sich Bürger zum Sport treiben maximal 15 Kilometer von ihrer Wohnadresse entfernen. Das gilt auch fürs Fahrradfahren.
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