Zitat:
Zitat von Estebban
Auch in diesen Zeiten gilt: Artikel 13 Grundgesetz (das ist dieses Büchlein, das scheinbar niemanden mehr interessiert, weil #flattenthecurve): die Wohnung ist unverletzlich!
Ohne richterlichen Beschluss kann niemand in deine Wohnung und wenn da 70 Leute rumhängen.. dann bist du ein idiot aber da kann die Polizei NICHTS gegen tun.
Auch wenn offensichtlich mit so manchem Polizisten die allmachtsphantasien durchgehen...
|
In Österreich zumindest gibt es da schon einige Ausnahmen. Zum Beispiel Gefahr im Verzug oder zur Sicherstellung von Beweismitteln.