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Alt 04.04.2020, 11:52   #12
Vicky
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Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Nachträglich AGBs ändern ist per se rechtens. Du bist halt nicht verpflichtet es zu unterschreiben, bzw musst mindestens die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Dann gelten entweder die ursprünglichen AGBs oder der Veranstalter kündigt den Vertrag mit dir - dann muss er dir die Kohle zurückerstatten.

Ich finds nen ziemlich miesen Versuch, sich da rechtlich abzusichern. Zumal nicht mal offen kommuniziert wird, dass es einzig darum geht, bei höherer Gewalt die Kohle zu behalten.
Sehe ich auch so. Das hat ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Ich frage mich manchmal, ob uns die Leute für dumm verkaufen wollen.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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