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Alt 02.04.2020, 16:54   #36
Julez_no_1
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 586
Eine neue Regelung der Regierung die noch verabschiedet werden muss und auch Sportveranstaltungen betrifft:

Zitat:
2. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen
BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden.

Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu er-statten.
https://www.bundesregierung.de/breg-...fasst--1738744
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