Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Liegen für die Absage zwingende äußere Umstände vor, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, entfällt die Schadenersatzpflicht. Daher ist es wichtig, dass diese zwingenden äußeren Umstände vorliegen. Das lässt Veranstalter zögern. Sie haben dann nur die Rückzahlungen der Startgelder zu leisten, nicht aber den Schadenersatz.
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Auf der anderen Seite entstehen erst gar keine Hotel-/Reisekosten, wenn ich als Teilnehmer rechtzeitig stornieren kann.