Zitat:
Zitat von abc1971
Hallo Arne, Danke für die ausführlichen Angaben. Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.
Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden? Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.
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Die Website
Haufe.de schreib dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."
Ich bin kein Jurist und kann das nicht selbst beurteilen.
Ich möchte hier zudem nicht missverstanden werden. Ich bin sehr dafür, Veranstaltern zu helfen, welche diese Hilfe benötigen. Dafür habe ich mich in der Vergangenheit mehrfach persönlich eingesetzt. Beispielsweise bei der Challenge Regensburg, die sich von ihrer Family im Stich gelassen fühlte, als sie ihre Hilfe gebraucht hat.
Genauso würde ich mich auch für die Challenge Roth einsetzen, falls nach Jahren beispiellosen Erfolgs der Wind mal wieder von vorne bläst. Den Spendenaufruf an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finde ich völlig in Ordnung.
In gleicher Weise ist es in Ordnung, die Rechte der Teilnehmer korrekt und vollständig darzustellen. Das sollte der erste Schritt sein: Die Teilnehmer über ihre Rechte zu informieren. Danach kann man sie um Hilfe bitten.
Ich bin zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Meinung, dass das Startgeld einer ausgefallenen Veranstaltung vollständig zurückbezahlt werden muss. Auf freiwilliger Basis steht es jedem Teilnehmer frei, sein Startgeld ganz oder teilweise zu spenden.
