Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Stimmt nicht. Der Veranstalter muss bei Absage den vollen Preis zurück bezahlen, auch wenn er die Absage nicht selbst zu verantworten hat.
|
Ich lag falsch
Allerdings steht es so in den AGB:
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Die Bearbeitungsgebühr zahlt man also auch in solchen Fällen
Wie gesagt, gegenüber den Abmeldern finde ich es nur gerecht und im übrigen hat jeder, der sich anmeldet den AGB zugestimmt
Deshalb finde ich die Aufregung wegrn der 90€ unbegründet