Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Falls deutsches Recht anwendbar ist, ist Dein Startgeld zu erstatten. Ausweichtermine musst Du nicht akzeptieren.
Falls der Veranstalter daran pleite geht, bekommst Du erfahrungsgemäß ± nix.
|
ja stimmt. Geht ja gerade um deutsches Recht.