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Alt 26.03.2020, 22:42   #16
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.719
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.
Das ist korrekt. Unter welchen Bedingungen erläutere ich unten. Das hat aber nichts mit (ich zitiere dich) „Einnahmen zu tun die er vorher schon hatte.“. Vergangene Einnahmen haben nichts mit dem KUG zu tun.

Was du meinst ist, dass einem AN der KUG erhält, Gehalt nicht auf das KUG angerechnet wird, dass er aus Arbeitsverhältnissen erhält, die bereits vor dem KUG Bezug begannen. Hier ist das Datum des ersten vertraglichen Arbeitstages maßgeblich.
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten