Zitat:
Zitat von MattF
Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.
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Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung.
