Zitat:
Zitat von Drop
Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.
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Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.
Das gilt für Einnahmen aus sozialversicherten Tätigkeiten aber auch für selbständige oder sonstige Tätigkeiten.