Zitat:
Zitat von Helmut S
Bei Haufe findet man:
Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

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Also genau das was ich gesagt habe.