Zitat:
Zitat von MattF
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Wie oben schon gesagt: Es ist nicht das Kriterium, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht, sondern ob er sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist oder nicht.
Ob Sportprofis sozialversicherungs
pflichtig Beschäftigte oder als Selbstständige anzusehen sind, ist mit Sicherheit im Einzelfall zu prüfen. Hier sei als Verständnis z.B. auf die Scheinselbstständigkeitsprüfung von Freiberuflern hingewiesen.
Bei Haufe findet man:
Zitat:
1.3 Berufssportler
Berufssportler sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig, wenn sie ihre Sportart allein betreiben (z. B. im Tennis, beim Skispringen oder beim Golf). Sie verfolgen wirtschaftliche Interessen mit der Ausübung des Sports und unterscheiden sich insoweit von den reinen Amateursportlern. Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.
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Quelle:
https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html
