Wenn man irgendwo - auf Malle oder sonstwo - "strandet" und es nicht klar ist, wie lange das dauert, könnte das ja auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Z.B.: Wie ist das mit der Entgeltfortzahlung, wenn man nicht mehr zur Arbeit erscheint? Und/oder auch finanzielle Folgen ... wie ist denn das mit den Hotels, wenn ich da Wochen drin bin? Schreiben die mir erstmal ne Rechnung? Oder von wem wollen die Geld haben? In Drittländern ist es noch fraglich wie da denn das mit dem Aufenthaltsstatus aussieht? Es gibt jedenfalls durchaus Fragen in diesem Bereich meine ich - mehr als ich mir vorstellen kann wahrscheinlich.
Das Risiko irgendwo zu "stranden" ist meinem Verständnis nach auch die hauptsächliche Motivation des Auswärtigen Amtes, jetzt eine weltweite Reisewarnung auszusprechen. Zumindest schreiben Sie in Fettschrift:
Am Ende war das wohl gelebtes Risikomanagement: Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos und was ist der Impact, wenn das Risiko tatsächlich eintritt? Hier ist man wohl zu der Einsicht gelangt, dass es nach Abwägung der Vor- und Nachteile besser ist, wenn die Leute zurück fliegen/geholt werden.
Ich denke irgendwelche Gründe die in "Anstecken/Verbreiten" oder nicht liegen, gibt es dafür nicht oder die dominieren wenigstens nicht.
Just my 5 Cents.
