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Alt 17.03.2020, 12:14   #71
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von sabine-g Beitrag anzeigen
prima Plan.
Am Sonntag waren in unserem kleinen Städtchen 1000e Leute aus dem Ruhrpott unterwegs und haben sich in 5er Reihen in die Eisdiele und andere Cafés gesetzt.
Also ich hatte schon den Eindruck, dass die Message auch war: Wenn die Bevölkerung leichtsinnig ist, dann gibt es bald neue Spielregeln.

Das mit den Eisdielen hat sich seit heute 0:00 Uhr hier erledigt:
COVID-19-Verordnung 2)
Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe
1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich:
a. Einkaufsläden und Märkte;
b. Restaurationsbetriebe;
c. Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe;
d. Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken,
Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren,
Schwimmbäder, Wellnesszentren, Skigebiete, botanische und zoologische
Gärten und Tierparks;
e. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie
Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik.

Art. 10d
Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch3 vorliegt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer sich vorsätzlich Massnahmen nach Artikel 6 widersetzt.
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