Apropos Zuhause bleiben:
Ich empfehle bei irgendwelchen Reiseentscheidungen (TL, WK, ...) arbeitsrechtliche Konsequenzen, Stichwort Entgeltfortzahlung, zu prüfen.
Normalerweise is es grundsätzlich so, dass, wenn man nicht arbeitet, kriegt man auch kein Gehalt (Urlaub, Krankheit, GZ etc meine ich logischerweise nicht)
Kann man aber seine Arbeitsleistung aus einem in der eigenen Person liegenden Grund aber ohne eigenes Verschulden nicht erbringen, kann es sein, dass man trotzdem Gehalt bekommt. Das is in §616 BGB geregelt. Dieser Paragraph ist oft die Grundlage dafür, dass Mütter, die ein krankes Kind betreuen müssen, weiter Geld vom Arbeitgeber (und nicht von der Krankenkasse, was weniger ist) bekommen.
Jetzt ist es so, dass die Anwendung von §616 SEHR OFT durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Arbeitsverträge ausgeschlossen wird. In dem Fall würden die Mütter aus dem Beispiel kein Geld vom AG sondern von der Krankenkasse bekommen, was aber wie gesagt gut weniger ist.
Schickt euch ein AG nun wegen „konkreter Infektionsgefahr“ unter Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht den anderen MA gegenüber nach Hause, kriegt ihr zunächst keine Entgeltfortzahlung, es sei denn §616 ist NICHT ausgeschlossen.
Mir liegt aus beruflichen Gründen eine juristische Einschätzung eines Arbeitgeberverbandes vor, die darauf hinweist, dass ggf. „... der Aufenthalt an Flughäfen...“ für die Annahme einer konkreten Infektionsgefahr reicht und ihr deshalb nicht in der Lage seit (auch wenn ihr einseitig nach Hause geschickt werdet) Eure Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn dann 616 ausgeschlossen ist, kriegt ihr uU kein Geld. Oder Ggf nicht vollständig, wenn der Zeitraum für den ihr nach Hause geschickt wurdet verhältnismäßig ist und als nicht unerheblich zu beurteilen ist.
Ich bin kein Anwalt und ich kann nicht sagen ob das am Ende so sein wird oder nicht. Mir liegt das Papier vor, ich muss entscheiden wie ich damit umgehe und hier is nur ein Hinweis, dass man sich der Situation ebenfalls bewusst wirdund ggf. jemanden fragt, der sich mit sowas auskennt.
