Zitat:
Zitat von Shangri-La
Hmm, ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass die AGBs zur Zeit des Vertragsabschlusses gelten. Ansonsten hätte euch der Vermieter informieren müssen und ihr hättet ein Sonderkündigungsrecht, bei nicht Akzeptieren....
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Die AGBs wurden bei der Reservierung nicht mitgeschickt, somit hatte ich einfach Glück, weil ich am Woe nachgeschaut hatte - ansonsten hätte ich es nicht gemerkt. Und ich vermute mal, die spekulieren darauf, dass die Mehrheit das eben zu spät recherchiert...
Sonderkündigungsrecht gibt es scheinbar nur bei Dauerschuldverhältnissen, ich bin aber kein Anwalt :-)
Ich habe nun den Erstattungsbetrag gemäß der "alten" Bedingungen gefordert - wir werden sehen.