Zitat:
Zitat von NBer
könntest du einmal genau ausführen, wo du dort einen verstoß siehst? und dabei bedenken, dass der veranstalter teilnehmer zulässt oder ablehnt, und nicht die beauftragte zeitmessfirma?
|
Wenn mir als Inhaber einer Zeitnahmefirma bekannt und bewusst ist, dass der Veranstalter offensichtlich keine Probleme mit der Teilnahme von "zweifelhaften Personen" hat, dann sehe ich einen Verstoss gegen:
"Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegenjegliche Art von Leistungsmanipulation."
Eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping wäre hier, die Zusammenarbeit mit solchen Veranstaltern nicht fortzuführen.