Wie bereits 2018 und 2019 ermöglicht auch in diesem Jahr die tatkräftige Unterstützung des Vizepräsidenten der DTU selbst wegen Doping gesperrten Triathleten die Teilnahme an einem gar nicht mal so kleinen Triathlon: Mörsbachman
https://runtix.com/sts/10021/1818
Damit trotz der Tatsache, dass dieser Triathlon sportrechtlich außerhalb der DTU und deren Regelwerk sowie unterhalb der DOSB-Regularien stattfindend, auch eine gewisse ordentliche Wertung erfolgen kann, sichert der Vize Finanzen auch in diesem Jahr die Zeitnahme mit seinem Team ab.
Irgendeiner muss sich ja um Sport abseits der Verbände kümmern.
2018 und 2019 war es so möglich, dass ein von DTU und Sportgerichtsbarkeit wegen Doping gesperrter Athlet gewann. NADA und Verbäne konnten nichts tun, da die Veranstaltung nicht angemeldet war.
So kann man sein eigenes Regelwerk auch in Frage stellen: In der einen Rolle leitet man ein Verfahren mit ein und in der anderen Rolle (privat) profitiert man wirtschaftlich von sportlichen Grauzonen.
Die Ausrichter des Mörsbachman bilden übrigens weder einen Verein noch eine andere Gesellschftsform. Steuer, Haftung?