03.03.2020, 16:05
|
#58
|
|
Szenekenner
Registriert seit: 21.09.2016
Beiträge: 866
|
Zitat:
Zitat von mrtomo
Wenn ich das Argument weiterführen würde, dann wäre mein Gedanke dazu:
Ich darf den Sport solange ausführen und mich "NICHT" informieren, bis ich an einem Wettkampf, welcher gewissen Regeln unterliegt (u.a. der Ausschreibung in der ggf. auf einen Anti-Doping Codex verwiesen wird), teilnehmen möchte. Sobald ich an einem Wettkampf teilnehme und mich verbindlich anmelde - einem Vertrag zustimme - so habe ich mich mit dem Vertragswerk (z.B. Challenge Heilbronn Ausschreibung - Seite 1 Punkt Wettkampfordnung) auseinanderzusetzen:

- Rein theoretische Überlegung
|
+1 
|
|
|