Zitat:
Zitat von Thomas W.
Ich darf den Sport also nur ausüben, wenn ich im ersten Schritt sämtliche relevanten Stoffe und Anwendungsweisen auswendig wüsste.
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Wenn ich das Argument weiterführen würde, dann wäre mein Gedanke dazu:
Ich darf den Sport solange ausführen und mich "NICHT" informieren, bis ich an einem Wettkampf, welcher gewissen Regeln unterliegt (u.a. der Ausschreibung in der ggf. auf einen Anti-Doping Codex verwiesen wird), teilnehmen möchte. Sobald ich an einem Wettkampf teilnehme und mich verbindlich anmelde - einem Vertrag zustimme - so habe ich mich mit dem Vertragswerk (z.B.
Challenge Heilbronn Ausschreibung - Seite 1 Punkt Wettkampfordnung) auseinanderzusetzen:
- Rein theoretische Überlegung. Ich verstehe auch, dass ein
138 Seiten langer Nationaler Anti Doping Code nicht zum täglichen Brot eines AK-Athleten gehört.
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Edit:
Tatsächlich muss man aber den ganzen Code nicht durchlesen. Die NADA hat hier eine - aus meiner Sicht - sehr smarte Seite:
Verbotene Substanzen und Methoden