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Alt 29.02.2020, 11:24   #70
DocTom
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Registriert seit: 19.12.2016
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Beiträge: 10.498
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Hallo ... diesem Erpresser das Handwerk legen! Erst führt er Krieg, und dann sollen wir die Flüchtlinge aufnehmen als Europa. Dafür will er sich dann auch noch bezahlen lassen...
Hat die Bundesregierung / der Bundestag doch 2017 schön und "heimlich" gesetzliche Änderungen eingeführt, die eine Bestrafung solcher Taten (auf deutschem Boden) verhindern:
https://www.heise.de/tp/features/80-...n-3590763.html

Sonst hätte Herr E. hier fur den aktuellen Angriffskrieg als Kriegsverbrecher verurteilt werden können und seine Landsleute hier nicht mehr für Wahlkämpfe besuchen dürfen. So weitsichtig sind unsere Politiker offensichtlich doch...

...obwohl, warum nicht hiernach handeln?
http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

Achso, deshalb:
Zitat:
Noch können Verbrechen der Aggression nicht geahndet werden. Erst müssen die Vertragsstaaten des Römischen Statuts mit einer Zweidrittelmehrheit ab 2017 dem zustimmen. Deutschland hat dies 2013 gemacht. Bislang ratifizierten erst 13 Staaten die Zusätze zu Artikel 8, zuletzt Palästina, 30 Staaten wären erforderlich. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeiten des Opt-Out aus der Gerichtsbarkeit bei diesem Paragrafen, zudem kann die Gerichtsbarkeit bei einem Nichtmitgliedsstaat nicht ausüben, "wenn das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Staates oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde. Noch einschränkender ist notwendig, dass der UN-Sicherheitsrat eine Angriffshandlung festgestellt hat. Das heißt nur dann, wenn dies auch den Interessen der Vetomächten entspricht und diese selbst nicht betrifft.

Deutschland hat das Verbrechen der Aggression allerdings mit einer besonderen Note übernommen, sieht man einmal davon ab, dass der § 80 eindeutiger formuliert war und nicht zwischen der Planung und der tatsächlichen Durchführung unterschieden wurde. Besonders wirkungsvoll war er aber auch nicht, siehe: Generalbundesanwaltschaft weist Strafanzeigen wegen Syrien-Einsatz der Bundeswehr ab.

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

.

Eindeutiger ist damit geregelt, dass nicht Untergebene, die Befehlen gehorchen bzw. diese nicht verweigern, bestraft werden können. Eingeschränkt wurde jedoch die Zuständigkeit im Ausland. Nach § 1 VStGB besteht für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen das Weltrechtsprinzip, wonach eine Strafbarkeit nach deutschem Recht überall besteht, also auch dort, wo es "keinen Bezug zum Inland" gibt. Anders ist dies für Verbrechen der Aggression, also für die Ahndung von Angriffskriegen. In § 1 wurde die Formulierung eingebaut: "Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet."
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
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