gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Da fasse ich mir echt an den Kopf…
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.02.2020, 18:56   #16068
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.595
Da ich zur älteren Generation gehöre, interessiert mich das Thema Sterbehilfe durchaus und ich bin persönlich ein Befürworter der Schweizer Gesetze diesbezüglich. Dass jetzt das Bundesverfassungsgericht dem Parlament aufgibt, eine ähnliche Regelung zu schaffen und das bisherige Verbot kippt, finde ich sehr positiv. Nun hoffe ich, dass auch die Gesetzgebung das Urteil zügig und korrekt umsetzt, ohne neue Hindernisse einzubauen, und nicht dem Widerstand der Kirchen nachgibt.

Dieser Artikel erläutert das Urteil:
"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ für nichtig erklärt, wie das Gericht auf seiner Internetseite mitteilt. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter am Mittwoch, geklagt hatten Schwerkranke, Sterbehelfer und Ärzte. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Strafrechtsparagrafen 217, der seit Dezember 2015 „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ verbietet, gekippt.

Die bemerkenswerte Klarheit des Verfassungsgericht: Alle Menschen dürfen selbstbestimmt sterben."

Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil

Gegen dieses Urteil mobilisieren schon die Kirchen und sie werden alle Anstrengungen unternehmen, damit das Parlament es nicht im Geiste des Urteils umsetzt bis hin zur offen erklärten Einflussnahme auf die Gerichte.
"Jüsten: Wir sehen in dem Urteil eine Umwertung der Werte. Bisher war eigentlich immer das oberste Ziel der Schutz des Lebens, und das war auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt worden. Jetzt haben wir zum ersten Mal ein Urteil vorliegen, bei dem der Schutz des Lebens nicht mehr oberste Priorität hat, sondern das individuelle Entscheidungsrecht auf Selbsttötung. Das ist der eigentliche Paradigmenwechsel und aus meiner Sicht das eigentliche Problem an diesem Urteil.
.............
Ein weiterer Punkt ist, dass man mit den Gerichten reden muss. Ich finde es schon ziemlich erschreckend, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle von der Tradition abgewichen ist und damit einen Paradigmenwechsel einführt. Das scheint mir das viel größere Problem zu sein. Denn der Gesetzgeber hatte eigentlich in der letzten Legislaturperiode einen ganz guten Ansatz gefunden. Und der Gesetzgeber ist ja eigentlich das Spiegelbild der Gesellschaft. Von daher sehe ich das Hauptproblem an einer anderen Stelle."

https://www.vaticannews.va/de/kirche...he-kritik.html

Geändert von qbz (27.02.2020 um 20:42 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten