Zitat:
Zitat von derpuma
Das stimmt so nicht ganz und das Arbeitsrecht ist da sehr eindeutig:
"Haben infizierte Angestellte Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Allerdings nur dann, wenn ihn nicht die Schuld an der Erkrankung trifft. Ein Verschulden kommt z.B. in Betracht, wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Privatreise gegen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verstoßen hätte. Der Arbeitgeber darf den aus einem privaten Auslandsaufenthalt zurückkehrenden Arbeitnehmer aber befragen, ob er sich in der vom Coronavirus gefährdeten Region aufgehalten hat."
Wenn du also gedenkst, beispielsweise deinen Urlaub in einem dieser Länder zu verbringen ( https://www.auswaertiges-amt.de/de/R...Reisewarnungen), dann bist du dem Arbeitgeber gegenüber auch auskunftspflichtig.
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Wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für ein Land gibt wo ich meinen Urlaub gebucht habe möchte ich da sowieso nicht hin. Ob man dann die Reise kostenlos Stornieren kann und das bereits angehzahlte Geld vom Reiseveranstalter zurück bekommt... ??? Viele hier im Forum haben ja in den nächsten 4 Monate einen Aufenthalt auf Mallorca gebucht.