Zitat:
Zitat von Hafu
Es war auch nicht als "Argument" gedacht, sondern es ist schlicht und ergreifend die Adresse, die solche zweifellos berechtigte Ansprüche bei der Geschäftsführung vorzubringen hat.
Es ist nunmal gemäß Betriebsverfassungsgesetz die Interessensvertretung der Arbeitnehmer. Der BR bekommt jederzeit zeitnah Termine mit der Geschäftsführung und er hat auch die Möglichkeit via mailings zeitnah und ohne datenschutzrechtliche Problematik den genauen Bedarf in der Belegschaft für Umkleiden/ Duschen zu ermitteln.
Ein einzelnder Arbeitnehmer scheitert da bei einem größeren Betrieb u.u. schon daran, überhaupt die richtigen Verteiler zu bekommen.
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Als alter Gewerkschafter und Personalrat sag ich: Genau so ist das!
