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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Mit Fahrrad gestürzt - Buße wegen nicht beherschen des Fahrzeugs
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Alt 01.02.2020, 23:45   #24
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.860
Zitat:
Zitat von Adept Beitrag anzeigen
In D gilt ja: „Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.“

Was ist, wenn einer stürzt? Kann ihm ausgelegt werden, dass er zu schnell war, um das Rad sicher zu kontrollieren?

Dann erschiene mir eine Busse alles andere als absurd.
Ich denke, in D hätte man da nur ein Problem, wenn man sonst wen schädigt. Und selbst dann:

Beim Googeln nach der gesetzlichen Grundlage stieß ich auch auf andere Fälle, wo in der Schweiz wesentlich härter "gebüsst" wird.
Hab's jetzt nur noch grob im Kopf: Beim Rückwärtsfahren ein geparktes Auto anzufahren kostet da 200(?) Franken.
Als ich das hier gemacht habe, war ich mit 20(?) dabei. Und auch das fand ich schon Quatsch, weil das gegenüber dem Schaden den ich bezahlen durfte (500) nicht ins Gewicht fiel, und selbst wenn das Ganze kostenlos wäre, würde ich's nicht zum Spaß noch mal machen.
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