Moin,
Zitat:
Zitat von Hafu
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:
|
Herr Suhr ist ja nicht dafür berstraft worde, dass er einen Unfall gebaut hat - Da hat LidlRacer schon recht, mit mehreren gebrochenen Rippen ist er gestraft genug, wie ich aus
eigener sehr schmerzhafter Erfahrung weiß - sondern dafür, dass der Unfallhergang und seine(!) Aussagen, die ermittelnden Behörden zu dem Schluss gebracht haben, dass er sein Fahrzeug nicht im Griff hatte. Und damit hat er dann nicht nur sich sondern auch andere gefährdet.
Es ist natürlich von mir frei spekuliert: Aber auf dem Bild sind die Schwellen farblich markiert und gut zu sehen. Verfügt Herr Suhr eventuell nicht mehr über die volle Sehkraft? Und diese Schwellen dienen der Geschwindigkeitsbegrenzung. War er eventuell zu schnell unterwegs? Wir wissen es nicht. Aber in diesen beiden Fällen wäre die Strafe in meinen Augen gerechtfertigt, weil es bei dieser hypothetisch angenommenen Fahrweise purer Zufall war, dass er nur sich selbst selbst zu Fall gebracht hat und nicht die Mutter mit Kinderwagen, die da gerade auf dem Gehweg ging. Alkoholfahrer werden ja auch immer bestraft und nicht nur, wenn etwas passiert ist.
Zitat:
Zitat von Hafu
In der Regel dienen sie dazu, die Bürger (durch den Abschreckungseffekt der Strafe) dazu zu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Was soll in diesem konkreten Fall mit der Strafe erreicht werden? Dass der Geschädigte nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und zu Hause bleibt? Oder dass er nur noch in Deutschland Rad fährt, wo fahrlässiges Verhalten, bei dem man sich selbst geschädigt hat, nicht noch zusätzlich vom Staat bestraft wird?
|
Alles richtig!
Nur macht Herr Suhr, der lieber für zwei Tage ins Gefängnis geht, um sich dann auch noch über die harten Haftbedingungen beschweren, als einfach die 150,- SFR zu zahlen, auf mich doch einen sehr uneinsichtigen, um nicht zu sagen bockigen Eindruck. Wenn er diesen Eindruck schon während des Verfahrens auf die ermitelnden Beamten gemacht hat, wundert es mich nicht, dass diese wiederum nicht von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht haben : "
Aber nicht jeder, der mit dem Fahrrad einen Unfall baut, muss automatisch eine Busse zahlen oder ins Gefängnis. (...) Es wird der jeweils konrekt vorliegende Einzelfall beurteilt», sagt Schilling."
Viele Grüße,
Christian