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Moin,
das mag in diesem Fall nicht gerechtfertigt sein. Das kann und will ich aber nicht beurteilen. Denn ich kenne nur eine Seite und auch da nur, dass Sigi Suhr ganz und gar nicht mit dem ergangenen Strafbefehl einverstanden war. Über seine Einwände dagegen erfährt man schon nichts mehr.
Dass es diese Möglichkeit im im Schweizer Recht gibt, finde ich allerdings nur konsequent: Auch hierzulande wird es zurecht verfolgt wenn jemand wegen Alkohol oder Drogen nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn jemand keine Ausfallerscheinungen zeigt. Das wirkt u.U. sogar noch erschwerend. Warum dann also nicht auch gegen jemand vorgehen, der durch sein Verhalten im Straßenverkehr beweist, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen?! Wenn ich da beispielsweise an so manchen Senioren in meiner näheren Verwandschaft denke... Womit ich - wie schon gesagt - Herrn Suhr nichts bezüglich seiner Fahrtüchtigkeit unterstellen will!
Viele Grüße,
Christian
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Zitat:
Zitat von wieczorek
(...) Foren lesen macht langsam...
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