Zitat:
Zitat von Willi
Das Vergütungsverbot für Mitglieder gemeinütziger, steuerbegünstigter Vereine bezieht sich m. W. auf den dritten Teil der Abgabenordnung, insbesondere § 55 (Selbstlosigkeit).
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Es gibt kein Vergütungsverbot. Zumindest bei anderen Körperschaften (gGmbH) ist es völlig üblich zu vergüten. Die Gemeinnützigkeit bleibt trotzdem bestehen, weil sie sich primär am Zweck orientiert.
Aber wie auch immer: Ist eh fraglich ob für einen Verband das kleben an der Gemeinnützigkeit heutzutage noch nötig ist.
Steuern bezahlen müssen ist ein Zeichen dafür, dass ich Geld verdient habe. Wer kein Geld verdient hat, bezahlt auch keine Steuern (und braucht damit grundsätzlich auch keine Befreiung - Graubereiche aussen vor)
Das ist alles nicht so kategroisch wie man denken mag und "grundsätzlich" (s.o.) heißt insbesondere, dass es Ausnahmen gibt.

Helmut