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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Artikel: Im stillen Kämmerlein
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Alt 05.11.2008, 16:42   #95
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss
Bitte schön.
Z.B. der Landessportbund Berlin schreibt:
In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet. Viele Vereine möchten ihren Vorstandsmitgliedern aber dennoch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, sind sich aber nicht sicher, ob das mit der Gemeinnützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar ist.

Es gilt der Grundsatz:
Vergütungen an Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht möglich!

Ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes oder andere Vertreter wie beispielsweise Ausschuss- oder Beiratsmitglieder des Verbandes oder des Vereins dürfen keine Vergütung für ihre ehrenamtliche Vereinstätigkeit erhalten.
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