Zitat:
Zitat von Willi
Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf.
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Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss
Gruß Meik