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Alt 05.11.2008, 15:16   #90
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von turboschroegi Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.
Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf. Würde die Satzung der DTU etwas entsprechendes vorsehen, würde die Körperschaftsfreistellung des Finanzamts umgehend widerrufen.

Bei Details einfach mal Google bemühen.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten