Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Jahangir
					 
				 
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Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf   
Cengiz  
			
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Warum soll mich das als engagiertes Mitglied und Unterstützer (zahle ja schließlich Mitgliedsbeiträge) der DTU nichts angehen oder warum soll ich ausgeschlossen werden. Gerade das interessiert mich doch, schließlich geht es auch um meine Gelder die unterschlagen oder veruntreut wurden.
Ich sehe da keine Vergleichbarkeit zum Strafprozeß. Muss der Verfehlende denn geschützt werden, als Mitglieder sind wir doch unter uns.