Ob der Händler versucht, die technischen Probleme selbst oder mit dem Hersteller zu lösen, sollte dir erstmal egal sein. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller (da versuchen Händler sich ja auch gerne mal aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen darauf, dass man sich an den Hersteller wenden soll). Was der Händler mit dem Hersteller ausmacht, ist deren Sache, nicht deine.
Das „Dumme“ ist jetzt erstmal, dass du vermutlich mit dem Händler keine Frist vereinbart hast, bis zu der das Problem gelöst sein soll. Daher ist er auch erstmal nicht im Verzug. Wie PabT schon geschrieben hat, wäre daher der erste Schritt eine Fristsetzung. Diese aus Nachweisgründen möglichst schriftlich. Wichtig: Konkretes (realistisches) Datum, keine Zeitraum wie z.B. „In zwei Wochen“ (Da streitest du dich nur nachher, wann die zwei Wochen begonnen haben), konkrete Angabe, was bis dahin erledigt sein soll (nur ein Lösungsvorschlag oder soll das Rad bis dahin fahrfertig dastehen?) und geg. Androhung der Folgen bei Nichteinhaltung der Frist.
M.
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