Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
OP fragte nach einen Rücktrittsrecht. Seinen Angaben zu Folge folgt das aus: 433, 434, 437 Nr. 2, 323, ggf. 440 S.2 BGB
__________________
IM 70.3 Duisburg 2020
|