Zitat:
Zitat von Hafu
Arne hat in seinem damaligen Post nicht gesagt, dass das auch für Beschimpfungen von Minderjährigen gilt.
Für mich hat es eine deutlich andere Qualität, ob man Erwachsene beschimpft (insbesondere wenn ihnen ethisch fragwürdiges Verhalten, z.B. bei nachgewiesenen Dopern, nachgewiesen worden ist), oder ob es um Beschimpungen von Minderjährigen geht, erst recht wenn denen bislang nach meiner Kenntnis keinerlei ethisch fragwürdiges Verhalten nachgewiesen worden ist.
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Du sprachst von „strafbewehrter Beleidigung“ und auch Arne definierte „im Rahmen der Gesetze“.
Einen Nobelpreisträger „Arschgeige“ zu nennen, ist demnach im Rahmen der Gesetze und keine Beleidigung?
Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass alles was dir in den Kram passt grad noch so durchgeht.
Wird man dann anderer Meinung hat man sich gefälligst zurückzuhalten.
Ist ok, kann man so machen, sollte man dann aber auch so kommunizieren.
Das was du gerade macht, würden manche als rauswinden und zurechtbiegen ansehen.
P.S. Deinen Standpunkt dazu, dass die Eltern von Greta evtl. mehr in die Verantwortung zum Schutz Ihrer Tochter genommen werden sollten....hab ich den überlesen?