Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Es sind aber nach meinem Verständnis alles Fälle, in denen ein Notstand konkret eingetreten ist. Ich würde mich wundern, wenn nach den von Dir zitierten Gesetzen der Notstand vorbeugend für eine hypothetisch in nicht absehbarer Zukunft eventuell eintretenden Katastrophe oder Gefahr angewendet werden kann.
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Ich glaube, meine kleine Anmerkung, mehr sollte das nicht sein, kann offensichtlich nur jemand verstehen, der 1968 die kontroverse Diskussion und die Proteste von Links gegen die Notstandsgesetzgebung erlebt hat.
Da waren die Union / SPD weit weg von solchen Nazi-Vergleichen wie sie Unionsabgeordnete heute beim Klima"notstand" vollkommen unangemessen IMHO anwendeten:
"Gerade in Deutschland wurde unter Benutzung des Begriffs "Notstand" nach der Amtsübernahme Hitlers die Demokratie abgeschafft und fundamentale Rechte wie die Pressefreiheit eingeschränkt", warnte Liese (CDU),
obwohl die eigentlich 1968 von der Union mitverabschiedete Notstandsgesetzgebung viel näher an 1933 liegen mag, weil sie die Einschränkung von Grundrechten im GG tatsächlich im Notstandsfall vorsieht.