Ist natürlich extrem kurios, dass sich CDU/CSU-Abgeordnete über den Begriff "Notstand" so künstlich aufregen, beschloss ihre Partei in der Regierung gemeinsam mit der SPD 1968 bekanntlich die sog. "
Deutsche_Notstandsgesetze": Diese Notstandsgesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall,
den inneren Notstand und den Katastrophenfall.
In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.