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Zitat von captain hook
Um Sanktionen verhängen zu dürfen, die Menschen ggf in lebensbedrohliche Situationen bringt (Obdachlos werden oder nichts zu Essen zu haben gehört für mich dazu) müsste die Qualität der Verhältnismäßigkeitsprüfung extrem ausgebaut werden.
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100 % Zustimmung. Das schwierige ist, daß eine wirklich fundierte Prüfung der Zumutbarkeit oder Verhältnismäßigkeit viel genauere Kenntnisse der betroffenen Personen und derer Verhältnisse erfordert, als was wahrscheinlich von irgendeinem Amt jemals zu leisten ist. Oder die Betroffenen brauchen sehr gute, engagierte Betreuer, Sozialarbeiter, Anwälte. Es wäre allerdings schon viel gewonnen, wenn einfache Notlagen klar von Arbeitsunlust unterschieden werden - was oft, wohl aus Bequemlichkeit im Amt oder wegen mangelnder Information auch nicht sauber geschieht.
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Es gibt Betrüger, ja. Aber man kann nicht wegen der Betrüger alle über einen über einen Kamm scheren und das als Kollateralschaden betrachten.
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Ich glaube, die Sozial-Betrüger sind das kleinere Problem. Ich sehe das Problem in einer angeblich wachsenden Schicht von Menschen, die z.T. schon in 2. oder 3. Generation von Sozialhilfe leben, nichts anderes kennen, und für die die Arbeit gar nicht mehr zum Lebensmodell gehört; die mit den Umständen zufrieden sind, solange sie Essen, Fernsehen und Bier haben (plakativ ausgedrückt). Ich glaube schon, daß mit entsprechenden Druckmitteln so mancher (sicher nicht alle) aus diesem Zustand mobilisiert werden kann.