Zitat:
Zitat von Lebemann
Achja bevor ich es vergesse. Wir reden hier von der Bedrohung oder sonstigen Straftaten. Bei einem zu engem Überholen den Busfahrer anzuhalten und dir vorläufige Festnahme zu erklären... Nope... das wäre dann eher eine Freiheitsentziehung, da eine Ordnungswidrigkeit (nicht genügend Seitenabstand) KEIN Festnahmegrund ist
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Ja, der Hinweis ist nicht ganz unwichtig. Allerdings genügt es in 90% der Fälle ja, auf den zu geringen Abstand hinzuweisen, damit die OWi
mindestens um eine immerhin auf Antrag strafbare Beleidigung ergänzt wird.
