Zitat:
Zitat von MattF
Ich würde ja mal behaupten, dass auch ein Radler beim Überholen eines Radlers 1.5m Abstand halten muss.
|
Nein der Überholabstand zwischen Radfahrern betrifft die Regelung nicht. Auch wenn es natürlich sinnvoll ist auch etwas Abstand zu halten. Aber die 1,5-2 m gehen ja auch vom Gefährdungspotential des Autos/LKW aus. Daher gibts dann auch kein Überholverbot auf Radwegen. Komischerweise ist das noch nicht reglementiert im Staate Deutschland.
https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...adfahrern.html
Zitat:
|
Radfahrer, die sich gegenseitig überholen, müssen nicht die oben genannten großen seitlichen Abstände einhalten. Aufgrund ihrer geringeren Masse und meist auch Geschwindigkeit geht die Rechtssprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Eine Gefährdung des Überholten ist aber genauso auszuschließen. Notfalls ist das Überholen durch Klingeln anzuzeigen, ansonsten gilt auch hier: im Zweifel warten.
|