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Zitat von merz
Nur ich kennen keinen einzigen wirklichen Fall, wo das mit dem Schadensersatz auch so von AG-Seite durchgezogen wurde, wenn der AN plötzlich einfach wegbleibt.
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Ich schon, kommt aber auf Job und Folgeanstellung an. Bei einer Putzfrau wird es für den AG kaum eine Handhabe geben. Bei einem Vertriebler der danach dem Ex-AG Konkurrenz macht und Kunden mitnehmen will sieht die Sache schon ganz anders aus. Bei Mitarbeitern im Kundenkontakt sind längere Kündigungsfristen nicht unüblich. Kostet den AG zwar, aber er kann den Mitarbeiter freistellen und den Nachfolger bei Kunden einführen bevor der Ex-MA beim neuen Arbeitgeber als Konkurent bei den Kunden auftaucht.
Im Zweifelsfall einfach mit dem AG reden, eine Kündigung hat ja einen Grund. Wenn man nicht mehr gut miteinander kann ist es u.U. sinnig über einen Aufhebungsvertrag zu reden. Wenn sich beide Seiten einig sind mit einer kürzeren Frist wäre doch alles gut.
Vertragswidrig vorzeitig gehen würde ich mir je nach Job gut überlegen. Stichwort Arbeitszeugnis wurde schon genannt.