Zitat:
Zitat von VolkerR
Die Angleichung der AN-Fristen an die AG-Fristen ist meines Erachtens unwirksam, da sie den AN (wenn dieser kündigt) unverhältnismäßig benachteiligt.
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Die von Dir vermutete Unwirksamkeit bezweifle ich. Wo ist denn bei einheitlicher Kündigungsfrist für alle Beteiligten die unverhältnismäßige Benachteiligung verborgen?
