Zitat:
Zitat von Hafu
Natürlich gehört der Akkublock fachgerecht entsorgt und natürlich wäre es auch primär Aufgabe des Herstellers, der so ein Produkt in Verkehr bringt, für verfügbare Entsorgungskonzepte und Entsorgungslogistik zu sorgen (was hier offensichtlich nicht so wirklich geklappt hat),
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Und ich habe geschrieben, daß es hier in D die Gefahrgutverordnung verbietet die um Größenordungen kleineren Akkus von Pedelecs bei weitaus geringeren Beschädigungen zu transportieren.
Das da ein Akku der bereits in Flammen stand nochmal gefählicher ist, sollte klar sein.
Das damit ein Transport des Akkus dadurch nicht trivialer sein dürfte sollte ebenfalls klar sein.
Ich habe da eher den Eindruck daß da klare Regeln in der Gefahrgutverordnung fehlen. Welche Sicherheitsmaßnahmen beim Transport entsprechend beschädigter/defekter Akkus zu ergreifen sind.
Da ist meiner bescheidenen Meinung nach die EU/der Bund in der Pflicht.