Zitat:
Zitat von Matthias75
Ist du sicher, dass du eine aktuelle Fassung des BGB hast?
Bei mir steht in Absatz (6):
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
M.
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Meinst du mich? Dass die Frist nicht länger als die des AGs sein darf, sagte ich ja.
Ist ja hier nicht der Fall, sie sind gleich.