Zitat:
Zitat von Lebemann
Ich begrüße die Regeln. Gehöre ja zu dem Verein, der diese überwacht. Für mich besteht allerdings weiterhin das Problem, wie kann ich jemand die 1,5m nachweisen ? Nur weil mein Streifenkollege und ich dies als zu wenig einschätzen ist das absolut nichtmal ansatzweise Gerichtsfest. Dadrüber lacht jeder Jurist.
Daher ist die Regel zwar nett, wird in der Praxis keinerlei Anwendung finden.
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Diese Situation gab es ein paar Jahrzehnte lang auch in Bezug auf den vorgeschrieben Mindestabstand auf Autobahnen, bis man begonnen hat, Abstandsmesser auf Brücken und Verkehrsleisystemen zu installieren und anhand deren Messungen Bußgelder auszusprechen.
Bußgelder wegen Abstandsvergehen sind seit einigen Jahren alles andere als selten und werden heutzutage glaube ich nicht öfter von Gerichten kassiert als Bußgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen, sind also mittlerweile gut etabliert.
Für die Einhaltung von seitlichen Mindestabständen beim Überholen muss man ggf. vergleichbare gerichtsfeste technische Messinstrumentarien in Verbindung mit Videoüberwachung etablieren. Letztlich ist es auch eine Frage des politischen Willens und wie wichtig es der Exekutive ist, dass vorhandene Gesetze und Vorschriften in der Praxis auch eingehalten werden.