Vielleicht lese ich mir mal die ausführliche Version der Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts durch.
Da wird es mir nicht besser gehen wie meinem "Vorredner".
Wahrscheinlich muss ich einige Sätze zehnmal lesen und bin mir dann immer noch nicht sicher, ob ich sie verstanden habe.
Womöglich gibt`s da gar nicht so viel zu verstehen ;-) :-O!
Ein kleiner Trost also vielleicht ;-)!
Ich bin mal gespannt, was da für Klimmzüge kommen auf der einen Seite eine Sanktionierung von 60 % für verfassungwidrig und eine von 30 % für verfassungskonform zu erklären.
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