Zitat:
Zitat von triwolf
.....Wenn das korrekt sein sollte, ist nebeneinander fahren de-fakto ausgeschlossen Weil jedes von hinten herannahende Fahrzeug nicht mehr mit ausreichendem Seitenabstand überholen kann und damit behindert wird.
|
ist halt eine definitionsfrage, vielleicht muss man dann erst einmal ein paar grundsatzurteile abwarten, was "behindern" konkret heisst.
woanders habe ich gelesen "das der Autofahrer den Mindestabstand zum Radfahrer beim Überholen einhalten kann". sprich nach dieser deutung muss der autofahrer, wenn er komplett auf den anderen strassenrand fährt die chance haben 2m abstand zum nächsten radfahrer zu haben. das sollte locker ausreichen für 2 radler nebeneinander.