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Alt 06.11.2019, 12:30   #218
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.519
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist eine Überarbeitung sicherlich nicht falsch, es gibt einiges an Verbesserungspotential. Allerdings fehlt mir für den speziellen Fall des Klägers das Verständnis komplett (außer, die Berichte verschweigen wesentliche Aspekte).
.......
Mir würden als Fallbeispiel für ungerechtfertigte Sanktionen ganz andere Fälle enfallen(z.B. alleinerziehende Mutter eines schwerst-mehrfachbehinderten Kindes, die einen Ganztagsjob 40 km entfernt annehmen soll). Ich (Ingenieur) würde nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit jederzeit auch als Lagerarbeiter oder Hausmeister anfangen, wenn's nichts anderes gibt, bevor ich länger rumhocke und anderen auf der Tasche liege.
Ich kenne den einzelnen Fall jetzt nicht.

Das Bundesverfassungsgericht traf eine grundsätzliche Entscheidung. Demnach hat Bestrafung, und darum handelt es sich bei der Leistungskürzung um 60 %, im Sozialgesetzbuch nichts verloren. Seit der Einführung von Hartz IV kritisierten die Linke, die Gewerkschaften, die Sozialverbände, die meisten Verfassungsjuristen die Sanktionen als nicht verfassungsgemäss und als klaren Verfassungsbruch. Das trotzdem über 15 Jahre lang die Arbeitsagenturen Menschen in die Obdachlosigkeit und ein Leben unter dem menschenwürdigen Existenzminimum gebracht haben, finde ich den eigentlichen Skandal, der von SPD, Grüne, CDU, FDP zu verantworten ist. Zum Glück muss das jetzt wenigstens sofort gestoppt werden.

Geändert von qbz (06.11.2019 um 12:49 Uhr).
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